Chorjugendtag

Er ist die Versammlung der Delegierten der Chorjugend in den Sängerkreisen des Fränkischen Sängerbundes mit dem Chorjugendpräsidium und findet alle zwei Jahre statt. Der Chorjugendtag dient der Standortbestimmung, der Besprechung und Beratung anstehender Fragen und der Abstimmung über Angelegenheiten, die nicht vom Jugendpräsidium oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind. Der Chorjugendtag wählt das Jugendpräsidium, soweit dies keinem anderen Gremium zugewiesen ist, und zwei Rechnungsprüfer. Er nimmt die Berichte des Jugendpräsidiums und der Rechnungsprüfer entgegen und entlastet das Jugendpräsidium. Für je angefangene 300 Aktive bis zum vollendeten 27. Lebensjahr eines Sängerkreises im Fränkischen Sängerbund kann ein Delegierter entsandt werden. Die Benennung der Delegierten erfolgt direkt durch die Sängerkreise. Die Stimme ist nicht übertragbar. Maßgeblich ist die rechtzeitig eingegangene Bestandsmeldung des Vorjahres.