Jugendbeirat

Der Jugendbeirat besteht aus den Mitgliedern des Jugendpräsidiums, des Musikausschusses, sowie allen Kreisjugendleitern (Kreisjugendreferenten) und Kreisjugendchorleitern. Der Vorsitzende der Chorjugend ist gleichzeitig der Vorsitzende des Jugendbeirates. Der Jugendbeirat tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Die Einladung erfolgt durch den Vorsitzenden 14 Tage im Vorhinein in Textform. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

a) Beratung grundsätzlicher Fragen der Jugendarbeit

b) Beratung von Fragen der Organisation und der Öffentlichkeitsarbeit

c) Beratung des Jahreshaushaltsplanes

d) Entlastung des Schatzmeisters zwischen den Chorjugendtagen

e) Wahl des Bundesjugendchorleiters, seines Stellvertreters und der weiteren Mitglieder des Musikausschusses der Chorjugend.

Der Jugendbeirat ist beschlussfähig, wenn zumindest ein Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist und ordnungsgemäß geladen wurden. Zur Beschlussfassung ist einfache Stimmenmehrheit erforderlich.