Musikausschuss

Musikausschuss:

Der Musikausschuss besteht aus dem/der BundesjugendchorleiterIn, deren/dessen Stellvertreter*in und weiteren Mitgliedern, die vom Jugendbeirat gewählt werden. Seine Aufgabe besteht aus der Beratung des Jugendpräsidiums in musikalischen Belangen.