Situation: Der Vorstand weigert sich deinen Antrag zur Tagesordnung aufzunehmen. Die Satzung liefert keine besondere Verfahrensregel dafür. Was kannst du machen?
Du kannst ein Minderheitenbegehren initiieren, mit dessen Hilfe du zum einen eine Mitgliederversammlung berufen oder neue Tops zur Tagesordnung hinzufügen kannst. Dafür müssen gem. § 37 II BGB zehn Prozent der Mitglieder schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen, dass die Mitgliederversammlung einberufen wird.
Doch Vorsicht! Die Fristen und Formalitäten aus der Satzung und dem Gesetz zur Einladung müssen beachtet werden. Sollte der Vorstand eurem Einberufungsverlangen nicht stattgeben, könnt ihr beim Amtsgericht einen Antrag stellen, die Mitgliederversammlung einzuberufen. Dies sollte jedoch nur ultima ratio bleiben. ??
Welche Rechtsfragen brennen euch auf den Nägeln – schickt uns eure Frage und wir werden euch die Lösung hinter einem Türchen präsentieren. ?