Transparenzregister – Nun doch gebührenfrei?!

Die Eintragung in das Transparenzregister erfolgt automatisch auf Grundlage der Daten aus dem Vereinsregister durch den Bundesanzeiger-Verlag. Die Vereine mussten bisher eine Gebühr in Höhe von 2,50€ netto (zzgl. 19 % Mehrwertsteuer bezahlen.

Seit diesem Jahr sind gem. § 24 Abs. 1 S. 2 GwG gemeinnützige Vereine von der Gebühr befreit. Dazu muss der Verein einen Antrag auf Gebührenbefreiung per E-Mail oder über die Internetseite des Transparentregisters unter Nachweis des Freistellungsbescheids stellen. Der Verein ist solange befreit, wie die Gemeinnützigkeit durch Freistellungsbescheide nachgewiesen werden kann. Somit muss ggf. nach Ablauf des Freistellungsbescheids ein neuer Antrag mit dem aktuellen Freistellungsbescheid gestellt werden. Allerdings ist keine rückwirkende Befreiung möglich. Wird ein Antrag im Laufe des Jahres gestellt, gilt die Befreiung für das gesamte Gebührenjahr.

Vorsicht! Bei E-Mails des Vereins „Organisation Transparenzregister e.V“ handelt es sich um eine Betrugsmasche.

Weitere Informationen