Neue Zuschussrichtlinien für das Jahr 2020 – Antragsfrist verlängert!

Aufgrund der Corona-Pandemie hat der bayerische Musikrat seine Zuschussbedingungen für 2020 angepasst. Wir geben diese Änderungen an Euch weiter und haben unsere Zuschussrichtlinien für 2020 angepasst! ?

Für euch bedeutet das zum Beispiel:

– Noten können bis zu 90% gefördert werden.

– Angeschaffte Instrumente können bis zu 50% (max. 2.000€ pro Instrument) gefördert werden

– Unvermeidbare Stornokosten von ausgefallenen Veranstaltungen sind nun förderfähig


Zuschussanträge könnt ihr nun einmalig bis zum 31. Oktober in der Geschäftsstelle in Coburg einreichen. Damit verlängern wir die Antragsfrist einmalig um einen Monat. ⌚️


❗️ Achtung: diese Förderrichtlinien gelten nur für das Jahr 2020!
Alle Formulare findet Ihr, wie gewohnt, unter: https://chorjugend-fsb.de/zuschuesse/


#TonAngeben #zusammenSINGENwirSTÄRKER