Während der Corona Pandemie wurde eine gesetzliche Übergangslösung geschaffen, die es ermöglichte, auch ohne Mitgliederversammlung an einem zentralen Ort Beschlüsse zu fassen. In der Umsetzung dieses Gesetzes zeigten sich jedoch Schwierigkeiten, sodass die gesetzlichen Regelungen im März 2021 noch einmal angepasst wurden.
Durch die Änderung des ist es dem Vorstand nun möglich anzuordnen, dass die Versammlung digital stattfindet und die Mitglieder teilnehmen können/müssen.
Eine ausführliche Erklärung und Hilfestellung dazu bietet unsere Versammlungsguideline, die Dir dabei hilft, Demokratie und Partizipation in digiatalen Räumen zu gewährleisten. Die aktualisierte Version findest Du ab sofort auf chorjugend-fsb.de/rechtliches
#TonAngeben auch in digitalen Zeiten, denn #zusammenSINGENwirSTÄRKER