Corona-Schutzmaßnahmen auf dem Kinder- und Jugendchorfestival

Na? Zählt Ihr schon fleißig mit? Wir zählen heute noch 8 Tage, bis #wirfeiernchor auf dem Kinder- und Jugendchorfestival im Erlebnispark Schloss Thurn! 🤩


Damit Ihr auf alles vorbereitet seid, gibt es heute nochmal Antworten auf häufig gestellte Fragen 🤓
Was müssen wir in Bezug auf COVID-19 beachten?🤔💡3-G-Regel: Aktuell muss kein Berechtigungsnachweis in Form eines Impfpasses, Genesungsnachweises oder negativen Tests erbracht werden. Sollte sich hier kurzfristig etwas ändern, werden wir euch proaktiv benachrichtigen.


💡Maskenpflicht: Auf allen Frei- und Verkehrsflächen im Erlebnispark Schloss Thurn gilt KEINE Maskenpflicht. Hiervon ausgenommen sind Innenräume, Anstellflächen der Kassen, Gastronomie und Attraktionen & Showbereiche (auch auf den Sitzplätzen) sowie alle konkret ausgewiesenen Areale, in denen die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Metern nicht gewährleistet werden kann. Hier ist das Tragen einer medizinischen Maske ab einem Alter von 6 Jahren ausnahmslos verpflichtend. ❗️ Bei jüngeren Gästen entfällt die Maskenpflicht.


💡Mindestabstand: Bitte achtet auf dem gesamten Parkgelände auf die Einhaltung des geltenden Mindestabstandes von 1,50 Meter zueinander. Bitte beachtet hierzu in den Anstell- und Wartebereichen die entsprechenden Markierungen auf dem Boden.


💡Allgemeine Hygiene: Wir empfehlen, in regelmäßigen Abständen die Hände zu waschen. Zudem sollten die Desinfektionsmittelspender genutzt werden, die vielerorts auf dem Parkgelände, wie an den Attraktionen, sanitären Einrichtungen sowie der Gastronomie aufgestellt sind. Bitte immer auch an die allgemein geltende Nies- und Hustenetikette halten.


💡Musikalische Darbietungen: Da alle musikalischen Darbietungen im Freien stattfinden, kann auf die Maskenpflicht auch bei Nichteinhaltung des Mindestabstands verzichtet werden. Eine Personenobergrenze besteht aktuell nicht.
Noch Fragen? Weitere Antworten auf: chorjugend-fsb.de/festival2021


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